[1] im 15. Jahrhundert von lateinisch (casus) accusativus (cāsus) accūsātīvus (die Anklage betreffender Fall) entlehnt, heutige Form 18. Jahrhundert❬ref❭, Stichwort: „Akkusativ“, Seite 24.❬/ref❭
Synonyme
[1] Wenfall, 4. Fall, veraltet:Anklagefall, Klageendung, Klagefall, Kläger❬ref❭(Etliche solcher Begriffe nennt mit Quelle: Nabil Osman (Hrsg.): Kleines Lexikon untergegangener Wörter. Wortuntergang seit dem Ende des 18. Jahrhunderts. 6. unveränderte Auflage. Beck, München, bes. Stichwörter u.a.: "Gebefall", "Klageendung", "Kläger". ISBN 3-406-34079-2❬/ref❭
[1] Der Akkusativ bezeichnet in Sätzen in vielen Fällen ein Objekt.
[1] „Bei diesem Vorgang der Akkusativierung fällt die Person, die Ziel der Handlung ist, oft ganz weg, oder sie wird in den Akkusativ gesetzt.“❬ref❭Werner König: dtv-Atlas Deutsche Sprache. 15., durchgesehene und aktualisierte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2005, Seite 119. ISBN 3-423-03025-9. Abkürzung aufgelöst. Fett gedruckt: Akkusativierung.❬/ref❭
[1] „In den modernen Sprachen, die daraus entstanden sind, ist die Unterscheidung zwischen Nominativ und Akkusativ weitestgehend weggefallen.“❬ref❭.❬/ref❭