Anwältin

 f.  Z der Anwältin die Anwältinnen

Bedeutungen

[1] Juristin, die eine staatliche Zulassung hat, die sie zur Rechtsberatung und der Vertretung von Mandanten in Gerichtsverfahren berechtigt
[2] Fürsprecherin, Verfechterin
Synonyme
[1] Rechtsanwältin
Männliche Wortformen
[1,] Anwalt
Oberbegriffe
[1] Juristin
Unterbegriffe
[1] Fachanwältin
Beispiele
[1] Dem Angeklagten wurde eine Anwältin als Pflichtverteidigerin beigeordnet.
[2] Sie ist eine Anwältin der Armen.

Referenzen

[1,] Duden online Anwältin
[1,]
[1,] canoo.net Anwältin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Anwältin

Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ Anwältin Anwältinnen
Genitiv Anwältin Anwältinnen
Dativ Anwältin Anwältinnen
Akkusativ Anwältin Anwältinnen

Worttrennung

An·wäl·tin, An·wäl·tin·nen
Aussprache
IPA ˈanvɛltɪn, ˈanvɛltɪnən
Hörbeispiele: Anwältin (österreichisch) , Anwältinnen (österreichisch)
Betonung
Ạnwältin

zählbar

Kasus Singular Plural
Nominativ die Anwältin die Anwältinnen
Genitiv der Anwältin der Anwältinnen
Dativ der Anwältin den Anwältinnen
Akkusativ die Anwältin die Anwältinnen
单数 复数