Besitzdiener

 m.  Z

Bedeutungen

[1] Recht: Person, die die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Haushalt, Erwerbsgeschäft oder in einem ähnlichen weisungsgebundenen Verhältnis ausübt und dabei selbst keine Besitzposition innehat; unmittelbarer Besitzer ist vielmehr der Besitzherr
Herkunft
Determinativkompositum aus Besitz und Diener
Weibliche Wortformen
Besitzdienerin
Beispiele
[1] Die Haushälterin Erna Mischnik war lediglich Besitzdiener.
[1] Die Legaldefinition des Besitzdieners steht in § 855 BGB.

Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel Besitzdiener
[1]
[*] canoo.net Besitzdiener

Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ Besitzdiener Besitzdiener
Genitiv Besitzdieners Besitzdiener
Dativ Besitzdiener Besitzdienern
Akkusativ Besitzdiener Besitzdiener

Worttrennung

Be·sitz·die·ner Be·sitz·die·ner
Aussprache
IPA bəˈzɪʦˌdiːnɐ, bəˈzɪʦˌdiːnɐ
Hörbeispiele: ,
Betonung
Besịtzdiener