Hausherr

 m.  Z

Bedeutungen

[1] Person, die in einer Familie die Entscheidungen fällt
[2] Person, die ein Haus/mehrere Häuser besitzt
[3] Sport: Verein, der auf dem eigenen Platz spielt
Herkunft
Determinativkompositum aus Haus und Herr
Synonyme
[1] Familienoberhaupt, Haushaltsvorstand
[2] Hausbesitzer, Hauseigentümer
[3] Platzverein
Weibliche Wortformen
[1–3] Hausherrin
Oberbegriffe
[1–3] Herr
Beispiele
[1] Wegen des Lärms wollten sie mit dem Hausherrn sprechen.
[2] Der Hausherr entscheidet, welchen Mieter er akzeptiert.
[2] „Der Hausherr, der das Haus im Jahre 1919 verkaufte und im Jahre 1923 wieder erwarb, ist neuer Eigentümer im Sinne des § 19 Abs 3 MG.“❬ref❭Rechtssatz des österreichischen OGH vom 9. Dezember 1924❬/ref❭
[3] Die Hausherren verloren schließlich doch noch das Spiel.

Referenzen

[1–3] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Hausherr
[2] canoo.net Hausherr
[1,] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Hausherr
[1,] The Free Dictionary Hausherr
Quellen

Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ Hausherr Hausherren
Genitiv Hausherrn Hausherren
Dativ Hausherrn Hausherren
Akkusativ Hausherrn Hausherren

Worttrennung

Haus·herr, Haus·her·ren
Aussprache
IPA ˈhaʊ̯sˌhɛʁ, ˈhaʊ̯sˌhɛʀən
Hörbeispiele: ,
Betonung
Ha̲u̲sherr