Kläger

 m.  Z des Klägers die Kläger

Bedeutungen

[1] Rechtssprache: jemand, der vor Gericht eine Klage führt
[2] veraltet: jemand, der über irgendetwas klagt oder um jemanden/etwas trauert
[3] veraltet: Anwalt, der für den Kläger❬sup❭[1]❬/sup❭ tätig wird
[4] veraltet: Akkusativ
Herkunft
Das Substantiv geht auf das althochdeutsche klagāri und das mittelhochdeutsche klager und kleger (Klagender, Trauernder, Ankläger vor Gericht) zurück.❬ref❭, unter „Klage“, Seite 659❬/ref❭
Synonyme
[2] Klagender, Trauernder
[3] Klägervertreter
Gegenwörter
[1] Beklagter
Weibliche Wortformen
[1–3] Klägerin
Oberbegriffe
[1] Partei
[4] Akkusativ, Wenfall, 4. Fall, veraltet: Anklagefall, Klageendung, Klagefall
Unterbegriffe
[1] Berufungskläger
Beispiele
[1] Der Kläger muss noch den Kostenvorschuss einzahlen.
[2] Nach dem Tod des alten Ratsherren gingen tagelang die Kläger vor seinem Hause auf und ab.
[3] Der Geschädigte selbst erschien nicht, aber sein Kläger war zugegen.
Redewendungen
wo kein Kläger, da kein Richter
Wortbildungen
klägerisch, Klägerschaft, Klägervertreter

Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel Kläger
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Kläger
[1] canoo.net Kläger
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Kläger
[1] The Free Dictionary Kläger
[1–4] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 Kläger
Quellen

Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ Kläger Kläger
Genitiv Klägers Kläger
Dativ Kläger Klägern
Akkusativ Kläger Kläger

Nebenformen

veraltet: Klager
Worttrennung
Klä·ger, Klä·ger
Aussprache
IPA ˈklɛːɡɐ, auch: ˈkleːɡɐ, ˈklɛːɡɐ, auch: ˈkleːɡɐ
Hörbeispiele: , , ,
Reime -ɛːɡɐ, -eːɡɐ
Betonung
Klä̲ger

zählbar

Kasus Singular Plural
Nominativ der Kläger die Kläger
Genitiv des Klägers der Kläger
Dativ dem Kläger den Klägern
Akkusativ den Kläger die Kläger
单数 复数