[1] „Die Strafhaft hat zum Mindestmaß 1 Tag, als Höchstbetrag 6 Wochen, bei Aburteilung mehrerer strafbarer Handlungen 3 Monate; […]“❬ref❭, Band 1, Spalte 1534 f., Artikel „Haft“, dort auch „Strafhaft“❬/ref❭
[1] „Ich habe den Lehrer später noch in der Strafhaft wiedergesehen, er redete immer noch von seinem Fall.“❬ref❭ Entstanden um 1929.❬/ref❭