[1] In der Logik ist die Eigenschaft der Vollständigkeit eines logischen Systems gegeben, wenn sich mit den Operatoren (aussagenlogischen Grundfunktionen) des Systems jede beliebige aussagenlogische Funktion definieren läßt.❬ref❭Alexander Sinowjew, H. Wessel: Logische Sprachregeln, München, Salzburg 1975; § 7 funktionale Vollständigkeit, Seite 55-58❬/ref❭