schliesslich

Z

Es ist eine andere Schreibung von schließlich, die in der Schweiz und in Liechtenstein den orthografischen Regeln entspricht. Sofern diese Schreibung nicht in anderen deutschsprachigen Ländern ausdrücklich vorgesehen ist oder der Ausdruck „Schweizer und Liechtensteiner Schreibweise“ in anderer Bedeutung existiert, ist sie nach den aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln vom 1. August 2006 nicht korrekt.


 

schließlich

 Adv.  Z

Bedeutungen

[1] endlich, in letzter Konsequenz
Synonyme
[1] letztendlich, schlussendlich, zuletzt
Gegenwörter
[1] sofort, unverzüglich
Beispiele
[1] Dazu konnte er sich schließlich doch noch durchringen.
[1] „Nach mehreren heftigen Streitigkeiten und Wortgefechten kam es dann schließlich zu Handgreiflichkeiten.“❬ref❭❬/ref❭
[1] „Schließlich hatte er die Straßenbahn, die zu meiner Straße fuhr, genommen und war lächelnd und die deutsche Zivilisation bewundernd bei mir angekommen.“❬ref❭, Zitat: Seite 67f.❬/ref❭
[1] „Schließlich war Mary Rose keine mittellose Dienstmagd, die nichts weiter als zwei Pence und einen Ersatzunterrock besaß.“❬ref❭, Seite 42.❬/ref❭
[1] „Die persönlichen Gegenstände waren es, die den Archäologen schließlich die entscheidenden Hinweise auf die Herkunft der Angreifer gaben.“❬ref❭ ❬/ref❭
[1] „Doch schließlich war die Polymathesis in hundert Bänden abgeschlossen.“❬ref❭ Übersetzung von 1962 des teils französischen (1805-14), teils polnischen Originals (1847).❬/ref❭

Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel schließlich
[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 schließlich
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache schließlich
[1] canoo.net schließlich
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon schließlich
Quellen

Adverb

Alternative Schreibweisen

CH&LI schliesslich
Worttrennung
schließ·lich
Aussprache
IPA ˈʃliːslɪç
Hörbeispiele:
Reime -iːslɪç
Betonung
schli̲e̲ßlich

  1. Er entschied sich schließlich zu heiraten.
  2. Sie hat schließlich Gefallen an diesem Haus gefunden.
  3. Wir entschieden schließlich, ihn der Polizei zu übergeben.