"Zwangsrenten"-Abgabe

  1. Diese 1985 eingeführte "Zwangsrenten"-Abgabe, die 80 Prozent aller Arbeitnehmer erfasst, soll dafür sorgen, dass im Jahr 2025 jeder Schweizer Rentner 60 Prozent seines früheren Bruttoeinkommens als Ruhegeld beziehen kann. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)