Öffentlich-Rechtlichen

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  1. Die Welt: Sollten sich die Öffentlich-Rechtlichen überhaupt selbst kontrollieren? ( Quelle: Die Welt vom 20.12.2005)
  2. Auf den Münchner Medientagen sagte er nach Angaben der Veranstalter: "Das Sauberste wäre, bei den Öffentlich-Rechtlichen die Werbung ganz abzuschaffen." ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  3. Gewinnen die Öffentlich-Rechtlichen ein stärkeres Gewicht? ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  4. Hauptabnehmer sind N24, N-TV, Bloomberg, tv.nrw oder auch CNN-D, das deutschsprachige Programm des Nachrichtenkanals CNN. Inzwischen interessieren sich auch die beiden Öffentlich-Rechtlichen, ARD und ZDF, für die News vom Rhein. ( Quelle: Die Welt Online vom 08.08.2002)
  5. Der Saarländische Rundfunk hat für informative und detaillierteWort/Musik-Sendungen (etwa Features oder Porträts früher einmal die Stärke der Öffentlich-Rechtlichen) gar keinen Etat mehr. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  6. Der Unmut in Sachsen und Brandenburg verweist auf die von vielen als unzureichend empfundenen Öffnung der Öffentlich-Rechtlichen, was ihre Tätigkeit angeht, gegenüber der Gesellschaft, für die sie ihren Auftrag erfüllen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  7. Die Infratester der Privatfunker wollen im Gegensatz zu den Media-Analytikern der Öffentlich-Rechtlichen zweifelsfrei herausgefunden haben: ( Quelle: TAZ 1990)
  8. Das Dreier-Bündnis hatte gefordert, die Öffentlich-Rechtlichen sollten den gemeinsam mit der Schweiz und Österreich betriebenen Sender 3sat mit dem deutsch-französischen Kulturkanal Arte fusionieren. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15.11.2003)
  9. Den Anfang machte vor mehr als 15 Jahren, damals aus einer Luxemburger Villa heraus, der Privatsender RTL - doch inzwischen ist das Frühstücksfernsehen in Deutschland zur Domäne der Öffentlich-Rechtlichen geworden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.01.2003)
  10. Unklar ist noch, wie neben den Öffentlich-Rechtlichen auch Privatsender bei Ausstrahlungen von Spielen der heimischen Spitzenkicker beteiligt werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21.06.2003)
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