Neu ist auch, dass die Fluglinien ihre Gäste für gestrichene Flüge entschädigen müssen, und zwar nach den gleichen Regeln wie bei Überbuchungen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 18.04.2004)
Fluggäste haben ab 17. Februar mehr Rechte bei Überbuchungen und Verspätungen.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 06.02.2005)