Und weiter: "Es wird Aufgabe der Gemeinde sein, bei der erforderlichen Neukalkulation des Gebührensatzes die Kosten der Überdimensionierung herauszurechnen" (Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Januar 1995 Aktenzeichen 2 L 129/94).
( Quelle: Junge Welt 1999)
Verlierer der neuerlichen Überdimensionierung werden zuerst die Einzelhändler sein, die bereits viele Kunden an die Häuser vor den Stadtgrenzen verloren haben.
( Quelle: Welt 1997)