Der BZA plädiert hingegen für längere Übergangsfristen mit zunächst geringerer Bezahlung.
( Quelle: Netzeitung vom 08.02.2003)
Bestehende Tankstellen erhalten für die Umrüstung Übergangsfristen von drei bis fünf Jahren, die sich nach der Höhe des jährlichen Benzinabsatzes und den lufthygienischen Vorbelastungen des Standortes richten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)