Übernahmepreises

  1. Nach Abschluss dieses geplanten Vertrages könnte INA den FAG-Gewinn zur Bezahlung des Übernahmepreises nutzen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.10.2001)
  2. Diese dingliche Belastung hat ebenso Entgeltcharakter wie die Zahlung eines, wenn auch nur geringen Übernahmepreises. ( Quelle: Verträge rund ums Haus, UB Media)