Nach Abschluss dieses geplanten Vertrages könnte INA den FAG-Gewinn zur Bezahlung des Übernahmepreises nutzen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.10.2001)
Diese dingliche Belastung hat ebenso Entgeltcharakter wie die Zahlung eines, wenn auch nur geringen Übernahmepreises.
( Quelle: Verträge rund ums Haus, UB Media)