äußerste Grenze

  1. "Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation.". ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Das ist einer jener letzten Sätze, bei denen man sich den Autor vorstellt, wie er schwungvoll den Schlusspunkt unter sein Werk setzt, stolz, den Leser an eine äußerste Grenze geführt zu haben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 25.02.2002)