Auf dem Gebiet des Zivilen Baurechts überbürdet der BGH (Nr. 17) die Darlegungslast beim Einwand übermäßiger Eigennachbesserung durch den Besteller dem Werkunternehmer.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
In der Nähe der Stadt Namwon vernimmt er den traurigen Arbeitsgesang der Bauern auf den Feldern, die der neue Provinzbeamte mit Steuerabgaben überbürdet.
( Quelle: Kindler Literaturlexikon)