Die örtlichen Kirchenvorstände und -gemeinden müssten entscheiden, welche Gebäude sie für ihre Arbeit brauchten und erhalten könnten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.03.2005)
Die anderen Hochtaunusstädte und -gemeinden berührt des Landrats Baustopp hingegen nicht.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)