-gemeinden

  1. Die örtlichen Kirchenvorstände und -gemeinden müssten entscheiden, welche Gebäude sie für ihre Arbeit brauchten und erhalten könnten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.03.2005)
  2. Die anderen Hochtaunusstädte und -gemeinden berührt des Landrats Baustopp hingegen nicht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)