Der Bund übernimmt vom 1. Juli 1995 an 31 von insgesamt 59 Milliarden DM Altschulden der ostdeutschen Wohnungsunternehmen und -genossenschaften.
( Quelle: FAZ 1994)
Bei geringerem Kaufinteresse wird über den Erwerb durch Mietergemeinschaften und -genossenschaften entschieden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Auch in Sachsen-Anhalt zeichnet sich bei einer Vielzahl von Wohnungsunternehmen und -genossenschaften eine frühzeitige Erfüllung der Auflage ab.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)