-genossenschaften

  1. Der Bund übernimmt vom 1. Juli 1995 an 31 von insgesamt 59 Milliarden DM Altschulden der ostdeutschen Wohnungsunternehmen und -genossenschaften. ( Quelle: FAZ 1994)
  2. Bei geringerem Kaufinteresse wird über den Erwerb durch Mietergemeinschaften und -genossenschaften entschieden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  3. Auch in Sachsen-Anhalt zeichnet sich bei einer Vielzahl von Wohnungsunternehmen und -genossenschaften eine frühzeitige Erfüllung der Auflage ab. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)