18. März 2005

  1. Sollte nämlich das Verwaltungsgericht nicht bis zum 18. März 2005 über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung entschieden haben, soll Egge - so der Hauptausschuß - doch noch den Zuschlag erteilen. ( Quelle: Abendblatt vom 04.12.2004)