180prozentigen

  1. Bald aber wurde die junge Frau stutzig und wandte sich an das städtische Amt für Wohnungswesen, das 1993 eine Monatsnettomiete von 7,42 Mark je Quadratmeter als angemessen feststellte und wegen einer 180prozentigen Mietüberhöhung eine Geldbuße verhängte. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)