1a

  1. Dennoch muß man sehen, daß zum Monopol selbstverständlich der (behördliche) - auch ökologische - Umweltschutzauftrag (77) gehört, der unsere Gewässer - bewirtschaftend - zu schützen hat (vgl. § 1a WHG). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Indes jährt sich nächstes Jahr zum fünften Mal Schleefs Todestag, da dürfte mehr los sein und wenn Sie kommen, schauen Sie bei der Zimmerwirtin vorbei: In ihrem Hause gibt es recht gute Bratkartoffeln mit 1a Sangerhausener Sülze. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.02.2005)
  3. Bezahlt nach BAT 1a (über 5000 Mark). ( Quelle: BILD 1996)
  4. LAG Nds. BAT §§ 22, 23 Pflegedienst; Anlagen 1a und 1b; Vergütungsordnung im Pflegedienst (VkA) VergGr. II - IV Eine Heilerziehungshelferin kann nicht in die Vergütungsgruppen für Krankenpflegehelferinnen eingruppiert werden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Dementsprechend führt eine restriktive Auslegung des § 20 Abs. 1a MTV zu dem Ergebnis, daß bei festgestellter Fluguntauglichkeit das Arbeitsverhältnis endet, wenn nicht eine beiden Seiten zumutbare Beschäftigungsmöglichkeit des fluguntaugl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  6. Aber dafür hat er ein 1a Verwundetenabzeichen bekommen. ( Quelle: TAZ 1990)
  7. JLS konstatiert sowohl im unteren wie im oberen Marktsegment fallende Preise: 23 bis 34 DM/qm für Toplagen ("Charlottenburg 1a") und 17 bis 24 DM/qm für Durchschnittslagen "innerstädtisch West". ( Quelle: Welt 1999)
  8. Am 20. und 21. August ist es schon so weit, dann gibt es im "Terralina" in der Hermann-Renner-Straße 1a - natürlich in Hamburg-Nienstedten - eine Gemeinschaftsausstellung mit Bildern, Schmuck und Skulpturen. ( Quelle: Die Welt vom 11.08.2005)
  9. Heute, 20 Uhr, findet im Filmmuseum Potsdam (Breite Straße 1a, Tel.: 0331-27181-0) die Buchpräsentation statt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.12.2003)
  10. LAG Bremen BAT §§ 22, 23 Anlage 1a VerGr. IVb (Angestellter in der Abteilung Grundbuchfortführung)1. Schriftgutverwaltung ist Registraturtätigkeit und besteht darin Schriftsätze und Akten zutreffend auszuzeichnen und geordnet aufzubewahren. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)