2.März

  1. Die externe Prüfgruppe war zu einem anderen Ergebnis gekommen: Das Trennungsgeld in Höhe von rund 7000 Euro, das er nach seiner Ernennung zum Generalstaatsanwalt vom 2.März 1996 bis 31.Mai 1997 bezog, habe ihm zum großen Teil nicht zugestanden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 12.11.2004)