"Wird diese Grenze überschritten", so der Berliner Finanzrichter Hans-Joachim Beck, "dann heisst dies aber keineswegs,. dass es sich um einen 2b-Fall handelt, sondern nur, dass das Finanzamt prüfen muss, ob es sich um einen solchen Fall handelt."
( Quelle: DIE WELT 2000)
"Die Folge", so kritisierte ein Teilnehmer der Sitzung, "wäre doch einfach, dass die Initiatoren künftig auf Renditeberechnungen verzichten, um nicht zum 2b-Fall zu werden".
( Quelle: DIE WELT 2000)