Noch immer kann ein Arzt für seine Leistungen gegenüber einem Beamten den 2,3fachen, in schwierigen Situationen sogar den 3,5fachen Satz in Rechnung stellen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Ist die Leistung besonders schwierig, bis zum 3,5fachen.
( Quelle: Die Welt vom 06.06.2005)