3RK

  1. Der Gesetzgeber dürfe die Festsetzung der Höchstbeträge für Medikamente und Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte nicht den Spitzenverbänden der Krankenkassen und Ärzteschaft überlassen (Aktenzeichen 3RK 20/94). ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)