48-Stunden-Frist

  1. Diese Bestimmung war zwar in zweiter Lesung gestrichen worden, doch die Opposition war nicht bereit, auf die in der Geschäftsordnung für einen solchen Fall vorgeschriebene 48-Stunden-Frist bis zur dritten Lesung zu verzichten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Inzwischen haben sie ihr Interesse an dem Politiker ordnungsgemäß dem Landtagspräsidenten angezeigt und nach Ablauf der gesetzlichen 48-Stunden-Frist jetzt grünes Licht für die Ermittlung gegen den Trienekens-Manager mit Landtagsmandat erhalten. ( Quelle: )