AöR

  1. Doch die Fachleute streiten, ob diese Erfolge der "BVG AöR" ausreichen, um das Unternehmen stark für den Wettbewerb zu machen und damit langfristig zu erhalten. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Die Anstaltslast besagt, dass der Gründer einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) auch die Mittel zur Verfügung stellen muss, damit die Anstalt angemessen arbeiten kann. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.02.2002)