Abfallwirtschaftsbehörden

  1. Dazu gehört u. a. auch das sog. Altlastenkataster, wie es von den unteren Abfallwirtschaftsbehörden und den Landesoberbergämtern über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Altablagerungen und Altstandorte zu führen ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)