Abgabe einer Erklärung

  1. Wenn eine Vorschrift schriftl. Abgabe einer Erklärung oder das Beidrücken eines Siegels verlangt, so läßt sich nicht gut leugnen, daß es sich um eine Formvorschrift handelt (BGHZ 21, 59, 64; BGH, NJW 1958, 866; Soergel-Hefermehl, § 125 Rdn. 2). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Diesen Termin müssen Arbeitnehmer einhalten, die zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sind. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 03.05.2005)