Abgabeverpflichtung

  1. Zudem gebe es für den Fall einer Abgabeverpflichtung die Möglichkeit, die Verbindungen zu den Verbrauchern mittels technischer Lösungen zu überbrücken und so gar nicht erst in die Verlegenheit zu kommen, die kommunalen Netze nutzen zu müssen. ( Quelle: Welt 1995)