Abgeschlossenheitserklärung

  1. Die Karlsruher Richter widersprachen der Praxis der Stadt Frankfurt seit Ende 1989, die Abgeschlossenheitserklärung für Eigentumswohnungen an den jeweils neuesten Standard von Lärm- und Wärmedämmung zu knüpfen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)