Ablehnungsgründe

  1. Abzulehnen ist jedoch jede Willkürermächtigung des Verwaltungsrates, allfällige Ablehnungsgründe müssen klar in den Statuten festgelegt sein. ( Quelle: Schweizer Wirtschaft)
  2. Eine weiter gefasste Formel kann man sich kaum denken – da sind alle Ablehnungsgründe drunter zu fassen. ( Quelle: Tagesschau Online vom 26.05.2004)
  3. Auch der CSU ist dabei klar, dass es sich bei dem Vorhaben aufgrund der Gesetzeslage um ein privilegiertes Bauprojekt im Außenbereich handele, folglich rechtliche Ablehnungsgründe für den Stadtrat nicht möglich sind. ( Quelle: Frankenpost vom 25.06.2005)