Abrechnungsperiode

  1. Achtung: Bei Sozialwohnungen kann der Vermieter zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode grundsätzlich keine Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung verlangen. ( Quelle: TAZ 1997)
  2. Die Heizkosten für die zu Ende gehende Abrechnungsperiode liegen laut Mieterbund deutlich über denen des Vorjahres. ( Quelle: Merkur Online vom 01.07.2005)
  3. Diese Verjährungsfrist beginnt am Tage des Zugangs der Abrechnung und nicht - wie oft irrtümlich angenommen wird - nach Ablauf der Abrechnungsperiode. ( Quelle: TAZ 1997)
  4. Seit diesem Datum müssten alle Vermieter spätestens ein Jahr nach Abschluss einer Abrechnungsperiode dem Mieter gegenüber Rechenschaft abgelegt haben. ( Quelle: Tagesspiegel vom 31.08.2003)