Abs

  1. Dazu gehören im stationären Bereich der jeweils gültige Arztabschlag nach § 3 Abs. 2 Satz 2 der BundespflegesatzVO vom 25. 4. 1973 und bei ambulanten kassenärztl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Detroit, die Motor Town, hat mehr Aufs und Abs als jede andere amerikanische Stadt erlebt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.02.2001)
  3. Dabei mußte sich der 5. Senat an § 14 Abs. 2 BBiG und an die betreffende Gesellenprüfungsordnung gebunden fühlen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Dieser Antrag wurde von der VV mit Mehrheit angenommen, so daß der §2 Abs. 2 nunmehr diese Formulierung erhielt. ( Quelle: Der niedergelassene Chirurg 1998)
  5. Die der Auslegung des LAG zugrunde liegenden Tatsachenfeststellungen, die das Revisionsgericht binden, sofern dagegen keine zulässigen und begründeten Revisionsangriffe erhoben sind (§ 561 Abs. 2 ZPO), sind revisionsrechtl. nicht zu beanstanden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  6. Der Arbeitnehmer kann nicht zugleich auf den Schutz kündigungsrechtlicher Vorschriften (§ 2 KSchG) und den Schutz durch gerichtl. Ermessenskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB verzichten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  7. Ob über den Zustimmungsvorbehalt des Art. 84 Abs. 1 GG diese Gesetzgebung in annähernd voller Breite erschwert werden sollte, ist eine Frage von kaum zu unterschätzendem verfassungspolitischem Gewicht. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  8. Weiß er nicht, dass seit Frühjahr dieses Jahres nach § 130 Abs. 4 Strafgesetzbuch bestraft wird, "wer die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt"? ( Quelle: Berliner Zeitung vom 30.07.2005)
  9. AG Osnabrück AZO §§ 25 Abs. 1, 1, 29; BAZG §§ 1, 13; GewO § 105e; VO über Schichtenbücher für Kraftfahrer und Beifahrer vom 8. 2. 1956 - BGBl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  10. Und bleiben es: Nach den viel gelesenen Biografien des Reichskanzlers Otto von Bismarck (1980), des Bankiers Hermann Josef Abs (2004), schreibt Lothar Gall an einem Buch über den Politiker Walther Rathenau. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.02.2005)