Abschiebeschutz

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  1. Ohne dass sie unmittelbar dem Asylrecht unterliegen, erhalten die Flüchtlinge mit dem Abschiebeschutz einen ähnlichen Rechtsstatus wie Asylberechtigte. ( Quelle: Die Welt 2001)
  2. Das in Berlin ansässige Gericht hatte in einem Grundsatzurteil einerseits befunden, daß Abschiebeschutz nur dann verwehrt werden kann, wenn der betroffene Ausländer eine Gefahr für die innere Sicherheit in Deutschland darstelle. ( Quelle: Welt 1999)
  3. Bisher erkannten deutsche Behörden in der Regel lediglich einen Abschiebeschutz zu. ( Quelle: Die Welt Online vom 05.05.2004)
  4. Funktionäre der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) haben nach einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Deutschland keinen Anspruch auf Asyl und auch keinen Abschiebeschutz wegen politischer Verfolgung. ( Quelle: Welt 1999)
  5. Grünen-Chefin Roth forderte die Unionsparteien auf, beim Abschiebeschutz für geschlechtsspezifisch oder nichtstaatlich Verfolgte einzulenken. ( Quelle: Die Welt 2001)
  6. Der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hatte präzisiert, welche Art der Unterstützung der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) der Gewährung von Asyl und Abschiebeschutz entgegensteht. ( Quelle: Welt 1999)
  7. In beiden Fällen wurde der Asylantrag abgelehnt und der Abschiebeschutz verweigert. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
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