Vermeintliche "Abstandszahlungen", die lediglich eine Art Eintrittszoll für den neuen Mieter darstellen, sind unzulässig.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.08.2005)
Die Richter meinten, ungeachtet der anschließenden Eigennutzung sei ein Zusammenhang der Abstandszahlungen mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hinreichend belegt.
( Quelle: Die Welt vom 08.10.2005)
"Reine Abstandszahlungen sind verboten.
( Quelle: Die Welt vom 09.02.2005)