Abstimmungsaktes

  1. Dass an diesem Fall, der sich auf reine Formalien eines Abstimmungsaktes beschränkt, ein Gesetz von überragender politischer Tragweite hing, entschärft die Anforderungen an Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt nicht gerade. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.12.2002)