Abstimmungsberechtigt

  1. Abstimmungsberechtigt sind in Berlin etwa 2,5 Millionen und in Brandenburg 1,9 Millionen Menschen. ( Quelle: )
  2. Abstimmungsberechtigt sind in der Regel jene, die in der Gemeinde auch wahlberechtigt sind. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. Abstimmungsberechtigt sind alle Bürger, die vor November 89, dem Inkrafttreten des neuen Staatsbürgergesetzes, ihren ständigen Wohnsitz in Litauen hatten, dies unabhängig von ihrer Nationalität. ( Quelle: TAZ 1991)