Abtreibungsverbotsgesetz

  1. Sie will ihr Kind, weil Abtreibung verboten ist, zur Adoption freigeben und erfährt auf der Behörde, daß eine junge Anwältin gegen das Abtreibungsverbotsgesetz zu Felde ziehen will, wozu sie aber eine schwangere Klägerin braucht. ( Quelle: TAZ 1990)