Abtreibungswunsch

  1. Nach dem Gesetzentwurf der CSU-Staatsregierung sollen in Bayern - anders als in den übrigen Bundesländern - Frauen verpflichtet werden, ihre Gründe für einen Abtreibungswunsch anzugeben, sonst bekommen sie den notwendigen Beratungsschein nicht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)