Abwerbungsversuch

  1. Gegen einen solchen Abwerbungsversuch, Lektion drei, gehe man üblicherweise auch nicht vor. ( Quelle: Die Zeit (7/2000))
  2. Der Abwerbungsversuch ist nach dem Urteil aber dann wettbewerbswidrig, wenn der Headhunter seine Zielperson häufiger als einmal an seinem Arbeitsplatz kontaktiert. ( Quelle: Spiegel Online vom 09.03.2004)