Abwicklungsgesetzes

  1. Damit hatte das Gericht fünf ehemaligen DDR-Bürgern Recht gegeben, die entsprechende Grundstücke geerbt hatten, sie aber auf Grund des Abwicklungsgesetzes zur Bodenreform von 1992 ohne finanziellen Ausgleich an die neuen Bundesländer abtreten mussten. ( Quelle: Tagesschau Online vom 29.01.2004)