Abzugsbeträge

  1. Besonders interessant: Durch einen Einspruch kann man sogar Abzugsbeträge nachträglich geltend machen, die in der Steuererklärung vergessen wurden. ( Quelle: Die Welt Online vom 26.07.2004)
  2. Als erstes sollte der Steuerzahler dann schauen, ob er alle Abzugsbeträge in Summe in seinem Bescheid wiederfindet, rät Uwe Rauhöft, Geschäftsführer Neuer Verband der Lohnsteuerhilfe (NVL) in Berlin. ( Quelle: Die Welt vom 03.03.2005)