Das OLG Hamburg (Nr. 30) erachtet das Verlassen einer Wohnung bei brennenden Adventskerzen als grob fahrlässige Brandverursachung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Viele, die einsam ihre Adventskerzen abbrennen lassen, packt da schon mal der Frust angesichts der Festtagsstimmung um sie herum.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.12.2003)