AföG

  1. B AföG: Hier geht's ums Geld, das jedem Studierenden nach dem Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz zusteht, sofern Eltern oder Ehepartner nicht oder nur teilweise ihr Scherflein zur Uni-Ausbildung beitragen können. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)