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  1. Die Ast. und die Ag. sind die Wohnungseigentümer einer aus über 400 Eigentumseinheiten bestehenden Wohnanlage. In § 12 der Gemeinschaftsordnung heißt es: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die Ast. beantragten, den Ag. zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe der drei Sonderhonorare (6000 DM) an die Wohnungseigentümergemeinschaft zu verpflichten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Die Ag. haben daher mit ihrem neuen Verkaufssystem zwar die im Hinblick auf § 6b UWG unproblematischen Eingangskontrollkarten (Einkaufsausweise) abgeschafft, die Ausgabe von Kaufscheinen in Form der "Kommissionskärtchen" dagegen beibehalten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Der Ast. selbst ist jedenfalls in bezug auf das von der Ag. behauptete Werbeverbot für Apotheker weder Marktbeteiligter noch Betroffener. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Sie vertreibt Parfümerie- und Kosmetikprodukte im Ver- sandhandel.-[Versandhandel] Die Ag. bietet ihre Waren mit einem Katalog an, der den Titel "Die Duftpost" trägt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Die Ag. hat dem Löschungsantrag innerhalb der Frist des § 17 I GebrMG widersprochen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Der Ast. begehrte im Wege der einstweiligen Verfügung von dem Ag. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich einer pressemäßigen Behauptung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Der Energieversorger EnBW schmiedet weitere Expansionspläne: Sowohl Bayerngas als auch die Münchener Thüga Ag könnten mögliche Übernahmekandidaten sein. ( Quelle: Netzeitung vom 02.07.2002)
  9. Die in H. ansässige Ag. bietet unter der Bezeichnung "C" ein bundesweit vertriebenes Arzneimittel an, das (pro 100 mg-Dragee) aus 50 mg Artischockenblätterextrakt zusammengesetzt ist; auf der Verpackungsoberseite ist eine Artischocke abgebildet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Auf Anregung des LG reichten die Ag. einen Tekturplan ein. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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