Aktenauskunfts-

  1. Danach sollen die Opfer des Staatssicherheitsdienstes ein weitgehendes Aktenauskunfts- und Einsichtsrecht erhalten/ eine Nutzung des illegal erworbenen Stasi- Wissens bliebe weiter sowohl für die Strafverfolgung als auch die Geheimdienste ausgeschlossen. ( Quelle: TAZ 1991)