Aktenspiegel

  1. Zur Überprüfung, ob er in den Entscheidungsgründen alles Nötige abgehandelt hat, genügt ihm ja wohl der Spickzettel oder Aktenauszug (Stoffsammlung, Aktenspiegel), welchen er sich bei der Erarbeitung der Akte anzulegen pflegt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)