Aktienrückkauf

2 Weiter →
  1. Aktienrückkauf: Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) hat die Veröffentlichungsvorschriften für den Rückkauf eigener Aktien durch eine Gesellschaft konkretisiert. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
2 Weiter →