Aktionärs-Hauptversammlung

  1. So sollen Unternehmen die Möglichkeit behalten, ohne Einberufung einer Aktionärs-Hauptversammlung Abwehrschritte einzuleiten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.12.2005)
  2. So sollen Unternehmen die Möglichkeit erhalten, ohne Einberufung einer Aktionärs-Hauptversammlung Abwehrmaßnahmen einzuleiten. ( Quelle: Tagesschau vom 20.12.2005)