So sollen Unternehmen die Möglichkeit behalten, ohne Einberufung einer Aktionärs-Hauptversammlung Abwehrschritte einzuleiten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.12.2005)
So sollen Unternehmen die Möglichkeit erhalten, ohne Einberufung einer Aktionärs-Hauptversammlung Abwehrmaßnahmen einzuleiten.
( Quelle: Tagesschau vom 20.12.2005)